Wollen auch Sie aktiv mitgestalten und mitbestimmen?
Wie können auch Sie aktiv mitgestalten und mitbestimmen?
Die Hausversammlung ist das zentrale Element der Mitbestimmung. Bei diesem Treffen der Hausgemeinschaft sind alle BewohnerInnen eingeladen, zu Themen, die das Leben in der Wohnhausanlage betreffen, gemeinsam zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. In der Wahlversammlung – einer speziellen Form der Hausversammlung - werden die MietervertreterInnen bzw. der Mieterbeirat gewählt.
Der Mieterbeirat: Rolle und Aufgaben:
MietervertreterInnen sollen sich der laufenden Angelegenheiten und Fragestellungen zum gemeinsamen Leben in der Wohnhausanlage annehmen. Eine verantwortungsvolle und mitunter auch herausfordernde Aufgabe! Der Mieterbeirat ist die Schnittstelle zwischen der MieterInnengemeinschaft und der Hausverwaltung bzw. Eigentümervertretung. Als Kommunikator gibt der Mieterbeirat sowohl Informationen von der Hausverwaltung an die BewohnerInnen weiter, als auch Anfragen von Mietparteien an die Hausverwaltung.
Als Drehscheibe bindet der Mieterbeirat bei Anliegen seitens der MieterInnen die zuständigen Ansprechpartner ein (Wiener Wohnen, wohnpartner, soziale Einrichtungen). Die Mitglieder des Mieterbeirates sollten bei Streitigkeiten oder unterschiedlichen Ansichten von BewohnerInnen die Rolle des Vermittlers einnehmen und „deeskalierend“ kommunizieren. Dies kann zur Beruhigung der Situation beizutragen, gegenseitiges Verständnis fördern. Dabei sollte nicht eine der Streit-Parteien unterstützt werden. Dafür braucht es viel Übung und Kommunikations-Kompetenz. Hier unterstützt das Schulungsangebot für MietervertreterInnen.
Es besteht die Möglichkeit in einer Wohnhausanlage auch einen eigenen Jugendbeirat zu wählen. Eine Person aus diesem Jugendbeirat hat Sitz und Stimme im Mieterbeirat und soll diesen unterstützen, die Interessen von Jugendlichen wahrzunehmen.
Der Mieterbeirat besteht aus mehreren MietervertreterInnen, die gemeinsam über die Themen der BewohnerInnen diskutieren. Jede/r im Mieterbeirat bringt die eigenen Kompetenzen ein und gemeinsam wird die Aufgabe gelöst: Entscheidungen werden vom Mieterbeirat als Gremium getroffen, nicht vom/von der Vorsitzenden allein.
Die Haltung sollte die eines „Teamplayers“ sein, d.h. die Personen im Mieterbeirat vertreten keine Einzelinteressen, schon gar nicht ihre eigenen, sondern beziehen möglichst viele Interessen der BewohnerInnen mit ein.
Ein/e MietervertreterIn bzw. der Mieterbeirat nimmt keine Bezahlungen, Geschenke oder Sponsorings (außer Sachspenden für Feste der Hausgemeinschaft oder andere Gemeinschaftsaktivitäten) an. Er/sie ergreift in Streitfällen nicht Partei und sieht sich nicht als Ordnungshüter in der Wohnhausanlage, der/die die Einhaltung der Hausordnung kontrolliert, sondern als GemeinschaftsbildnerIn, der/die die Begegnung und Kommunikation fördert.
Schritte zur Gründung eines Mieterbeirates:
Folgende Schritte sind von den BewohnerInnen zu setzen, wenn man einen Mieterbeirat gründen will oder einen Wahlvorschlag machen möchte:
• BewohnerInnen in der Wohnhausanlage ansprechen, ob sie ebenfalls Interesse an einer gemeinsamen Vertretung haben.
• Eine Unterschriften-Liste von 25% oder 50 Mietparteien (bei großen Wohnhausanlagen) sammeln und an Wiener Wohnen übergeben.
• KandidatInnenvorschläge können (nach Rücksprache mit den KandidatInnen) von jeder/m BewohnerIn bis 8 Tage vor der Wahl bei Wiener Wohnen gemeldet werden.
• Vor der Wahl viele BewohnerInnen ansprechen, damit die Wahlbeteiligung möglichst hoch ist. (z.B. mit einem Hoffest verbinden und Informationen über die Vorteile eines Mieterbeirates in einer Wohnhausanlage geben)
Im Mitbestimmungsstatut, das im Jänner 2015 in Kraft getreten ist, stehen alle Details zur Vorgehensweise. Wiener Wohnen und wohnpartner informieren und unterstützen Sie bei Interesse an der Gründung eines Mieterbeirats oder der Einberufung einer Hausversammlung in Ihrer Wohnhausanlage.